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LG Wuppertal, 22.05.1984 - 6 T 142/84 |
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- LG Wuppertal, 02.05.1984 - 6 T 323/84
Abtretung einer Tilgungshypothek
Auszug aus LG Wuppertal, 22.05.1984 - 6 T 142/84
2. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Abtretung einer Tilgungshypothek (LG Wuppertal, Beschl. vom 2.5.1984 - 6 T 323/84 - mitgeteilt von Rechtspfleger W. Reineke, Velbert) BGB § 873 GBO §§ 19, 26, 29 m. E. allerdings nicht der Verkehrswert des Grundbesitzes zugrundezulegen.2. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Abtretung einer Tilgungshypothek (LG Wuppertal, Beschl. vom 2.5.1984 - 6 T 323/84 - mitgeteilt von Rechtspfleger W. Reineke, Velbert) BGB § 873 GBO §§ 19, 26, 29.
- BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79
Bezeichnung einer noch zu vermessenden Teilfläche im Kaufvertrag
Auszug aus LG Wuppertal, 22.05.1984 - 6 T 142/84
Weicht nach der Vermessung die Größe des vermessenen Grundstücks von der zunächst angenommenen ungefähren Fläche ab, stimmen dagegen Lage und Zuschnitt des vermessenen Grundstücks mit der Beschreibung der Teilfläche im Vertrag überein, so ist regelmäßig die Flächendifferenz ohne Bedeutung, da davon auszugehen ist, daß die Flächenangabe nicht der Identifizierung der Grundstücksteilfläche dient, wenn diese durch Flächenangaben und durch Bezugnahme auf einen Lageplan beschrieben worden ist (…vgl. Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rd.-Nr. 388; BGH DNotZ 1981, 235 ).Weicht nach der Vermessung die Größe des vermessenen Grundstücks von der zunächst angenommenen ungefähren Fläche ab, stimmen dagegen Lage und Zuschnitt des vermessenen Grundstücks mit der Beschreibung der Teilfläche im Vertrag überein, so ist regelmäßig die Flächendifferenz ohne Bedeutung, da davon auszugehen ist, daß die Flächenangabe nicht der Identifizierung der Grundstücksteilfläche dient, wenn diese durch Flächenangaben und durch Bezugnahme auf einen Lageplan beschrieben worden ist (…vgl. Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rd.-Nr. 388; BGH DNotZ 1981, 235 ).
- LG Wuppertal, 02.05.1984 - 6 T 323/84
Abtretung einer Tilgungshypothek
Rechtsprechung 1. Lieg enschaftsrecht/Grundbuchrecht - Identität der vermessenen mit der im Kaufvertrag angegebenen Teilfläche (LG Wuppertal, Beschl. vom 22.5.1984 - 6 T 142/84 - mitgeteilt von Rechtspfleger Dieter Rudloff, Velbert, und von Notar, Dr. Ulrich Sostmann, Velbert) BGB §§ 133, 157, 313 BeurkG § 9 Abs. 1 Satz 3 Wird eine noch nicht vermessene Teilfläche verkauft und weicht die Größe des vermessenen Grundstücks von der zunächst angenommenen ungefähren Fläche ab, dann ist die Flächendifferenz regelmäßig ohne Bedeutung, wenn Lage und Zuschnitt des vermessenen Grundstücks mit der zweifelsfreien Beschreibung der Teilfläche im Vertrag übereinstimmen.